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Energieberatung

Eine Gebäude-Energieberatung erfasst Stärken und Schwächen Ihres Hauses. Das betrifft sowohl die Bauteile der Gebäudehülle wie Fenster, Fassade oder Dach, als auch die Anlagentechnik, sprich Heizung, Warmwasserbereitung etc. Eine Energieberatung zeigt auf, welche Maßnahmen den größten Einspareffekt haben und welche sich am schnellsten rentieren. Sollen mehrere Einzelmaßnahmen nacheinander umgesetzt werden, muss eine sinnvolle Reihenfolge gefunden werden. So können Schnittstellen optimiert und Bauschäden vermieden werden.

Die Energieberatung wird durch das BAFA gefördert. Aus der Beratung ergibt sich keine Pflicht zur Sanierung.
Abbildung Gewinne und Verluste in der Wärmebilanz des Gebäudes Im Bild dargestellt sind die Verluste:
(1) Wärmeleitung, wenn aufgrund der kälteren Außentemperatur Wärme durch die Gebäudehülle abfließt,
(2) Lüftung, wenn warme Raumluft durch kalte Außenluft ersetzt wird, und
(3) Verluste der Anlagentechnik, z.B. durch zu hohe Abgastemperaturen oder Wärmeverluste im Stand-By Betrieb.

Ihnen gegenüber stehen
(4) solare Gewinne in Form von Sonnenstrahlung, die durch Fenster ins Gebäude fällt, und
(5) innere Gewinne, z.B. als Abwärme von Elektrogeräten oder aus der Körperwärme der Bewohner*innen.

(6) ist die Heizwärme, die benötigt wird, um den Unterschied zwischen Verlusten und Gewinnen auszugleichen, damit ein behagliches Raumklima erhalten bleibt.


Zur Vorbereitung stellen Sie bitte die Bauunterlagen - insbesondere Baugenehmigung, Grundrisse und Baubeschreibung - zusammen. Stehen diese nicht zur Verfügung, kann in der Regel das zuständige Bauamt helfen. Sind bereits Sanierungen oder Optimierungsmaßnahmen durchgeführt worden, sind auch hierzu Informationen erforderlich. Auch Fotos aus der Bauphase oder von späteren Arbeiten können helfen. Bitte halten Sie die drei letzten Abrechnungen für Strom und Heizung bereit, damit der bisherige Verbrauch erfasst werden kann.

Im Rahmen des ersten Gesprächs erfolgt die Bestandsaufnahme vor Ort. Hierzu müssen die Unterlagen mit dem tatsächlichen Zustand des Gebäudes abgeglichen werden. Daher benötige ich Zutritt zu allen Räumen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Wärmebildaufnahmen möglich. Im Gespräch arbeiten wir gemeinsam heraus, welche Maßnahmen gewünscht und grundsätzlich geeignet sind.

Im Anschluss ermittle ich die Einspareffekte verschiedener Maßnahmen im Einklang mit den gültigen Normen, Vorschriften und Förderrichtlinien. Ich erstelle einen Bericht, der die Ergebnisse der Einzelmaßnahmen und bei Umsetzung in einem Zug übersichtlich und nachvollziehbar aufzeigt. Ihre Wünsche fließen hier ein, soweit es die Regelwerke zulassen. Sie erhalten außerdem einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der eine sinnvolle Reihenfolge für Einzelmaßnahmen auf dem Weg zu einer Effizienzhausstufe beschreibt. Durch den iSFP steigt die Förderquote für bestimmte Maßnahmen um 5%punkte.

Bei einem zweiten Termin erläutere ich Ihnen den Bericht ausführlich und wir haben Gelegenheit, offene Fragen zu klären. Auch danach stehe ich Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung.
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Baubegleitung

Sollten Sie sich für die Umsetzung einzelner Maßnahmen (BEG EM) oder die Sanierung in einem Zug (BEG WG) entscheiden, würde ich mich freuen, Sie dabei begleiten zu dürfen. So können Angebote im Vorhinein auf Eignung geprüft werden und während der Bauphase erfolgt eine zusätzliche Qualitätsbetrachtung, die die Einhaltung der Förderrichtlinien sicherstellt.

Wichtig für die Förderung der Maßnahmen ist, dass Sie keine Aufträge vergeben, bevor Sie einen Förderantrag gestellt haben. Auch bestimmte Vorleistungen können förderschädlich sein. Angebote dürfen Sie aber jederzeit einholen.

Seit Anfang 2023 sind auch Eigenleistungen wieder förderfähig. Mit dem entsprechenden Nachweis der korrekten Umsetzung durch einen Energieberater können nun auch Materialkosten z.B. für eine Kellerdeckendämmung geltend gemacht werden.

Möchten Sie Maßnahmen in Eigenleistung durchführen, berate ich Sie gern zu gesetzlichen Mindestanforderungen z.B. der Isolierstärke.

Die Baubegleitung einer geförderten Maßnahme wird mit bis zu 50% durch das BAFA gefördert. In diesem Zusammenhang können in der Regel auch energetische Planungsleistungen Dritter mitgefördert werden.

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Rund um die Heizung

Sie planen den Einbau einer neuen Heizungsanlage und möchten wissen, welcher Wärmeerzeuger für Ihr Gebäude geeignet ist?
Sie haben Dämmmaßnahmen vorgenommen und möchten die Wärmeverteilung im Gebäude optimieren lassen?
Ihr Heizung soll hydraulisch abgeglichen werden, weil einzelne Räume nicht richtig warm werden?

Raumweise Heizlastberechnung

Grundlage einer jeden Heizungsplanung sollte die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 sein. Dafür ermittle ich die Wärmeverluste jedes einzelnen Raumes.

Bewertung der Wärmeübertrager

Auf Basis der Heizlast bewerte ich die vorhandenen Wärmeübertrager (Heizkörper, Fußbodenheizung): Ist der Wärmeübertrager für die erforderliche Leistung richtig dimensioniert? Welche Vorlauftemperatur ist tatsächlich notwendig? Planen Sie z.B. den Einbau einer Wärmepumpe, kann ich Ihnen je nach angestrebter Vorlauftemperatur Vorschläge für den Austausch der Heizkörper machen.

Hydraulischer Abgleich nach VdZ Verfahren B

Voraussetzung für die Förderung nach BEG ist der hydraulische Abgleich des Systems. Ich führe die hierzu notwendigen Berechnungen als Vorgabe für den Heizungsbauer durch.

Effizienz.Check Gasheizung

Die Bundesregierung hat 2022 die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" (externer Link) erlassen. Demnach sollen Gasheizungsbesitzer (mit bestimmten Ausnahmen) das Optimierungspotenzial ihrer Gasheizung prüfen lassen. Im Rahmen der Energieberatung biete ich Ihnen den zugehörigen Nachweis als kostenlose Zusatzleistung an. Ich bitte um Verständnis, dass ich außerhalb der Energieberatung keine Effizienz.Checks durchführe. Sprechen Sie hierzu z.B. Ihre Heizungsfachfirma oder Ihre*n Schornsteinfeger*in an.

Förderung

Die Heizungsoptimierung kann entweder als Einzelmaßnahme nach BEG EM mit bis zu 20% oder im Rahmen des Heizungsaustauschs mit der Förderquote des Wärmeerzeugers (bis zu 40%) gefördert werden. Meine Planungsleistungen werden mit bis zu 50% gefördert und dürfen auch beauftragt werden, bevor der Förderantrag gestellt wurde.

Schimmel

Ein Schimmelschaden kann baulich oder betrieblich verursacht sein. Ich kann Ihnen eine erste Einschätzung zu möglichen Ursachen und Gegenmaßnahmen geben und auch einen Hinweis, ob Sie den Schaden selbst beseitigen können oder aufgrund des Umfangs eine Fachfirma beauftragt werden sollte.

Übrigens...

Insbesondere die raumweise Heizlastberechnung ist im Rahmen einer Energieberatung mit überschaubarem Zusatzaufwand möglich. Daher kann ich Ihnen diese Leistungen bei gleichzeitiger Beauftragung mit der Energieberatung etwas günstiger anbieten. Da Energieberatung und Heizungsoptimierung aus verschiedenen Quellen gefördert werden, sind hierzu zwei Aufträge notwendig.
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Energieausweise

Ich bitte um Verständnis, dass ich Energieausweise in der Regel nur im Zusammenhang mit einer Energieberatung erstelle. Sie finden im Internet zahlreiche spezialisierte Anbieter, die Ihnen einen Energieausweis schneller und günstiger anbieten können als ich.
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