Vorbemerkung
Der folgende Rechner bildet die Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 21.12.2023 vereinfacht ab. Aufgrund diverser Sonderregelungen und Einschränkungen trifft das Ergebnis nicht für alle Fälle zu. Daher erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Die genaue Auslegung für Mehrfamilienhäuser ist noch nicht veröffentlicht. Das betrifft z.B. die Frage, ob Eigentümer mehr als eine Wohneinheit selbst nutzen können oder ob bei einer Mischung von selbstgenutzten und nicht selbstgenutzten Wohneinheiten nach Anzahl oder Fläche gewichtet wird.
Aktuell können noch keine Förderanträge für Heizungstechnik (5.3) bei der KfW gestellt werden. Ab Anfang Februar soll die Registrierung im Portal möglich sein, ab Mitte/Ende Februar sollen dann zunächst Anträge für selbstbewohnte Einfamilienhäuser gestellt werden können. Die Anträge für alle anderen Objekte folgen schrittweise im Laufe des Jahres. Aufgrund dieses Zeitplans ist es aktuell möglich, bis zum 31.08.2024 ohne Antragstellung auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben zu beginnen. Der Antrag darf dann bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. Das betrifft nur Maßnahmen für Heizungstechnik (5.3). Für alle anderen Maßnahmen muss der Antrag vor Vorhabenbeginn beim BAFA gestellt werden!
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht (Nummer 7.2 der Förderrichtlinie).
Bei Interesse an einer konkreten Maßnahme sprechen Sie mich bitte an, damit wir Ihren Fall detailliert prüfen können.
Die optimierte Darstellung des Rechners auch für Mobilgeräte ist in Arbeit.
Stand: 07.01.2024
Daten zum Gebäude
Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude
Davon selbstgenutzte Wohneinheiten (nur Erstwohnsitz!)
Flächenanteil selbstgenutzter Wohneinheiten an der Gesamtfläche (in %)
unabhängig vom Haushaltseinkommen
Flächenanteil selbstgenutzter Wohneinheiten an der Gesamtfläche (in %)
mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 € im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung
Aktueller Wärmeerzeuger
Jahr der Inbetriebnahme des aktuellen Wärmeerzeugers
Für den Austausch von Gas-Zentral- und Biomasse-Heizungen wird der Geschwindigkeitsbonus erst 20 Jahre nach Inbetriebnahme der bestehenden Anlage gewährt. Es zählt das genaue Datum der Inbetriebnahme, nicht das Kalenderjahr. Nach 20 Jahren + 1 Tag kann ein Förderantrag mit Geschwindigkeitsbonus gestellt werden.
Es gibt für verschiedene Technologien weitere Einschränkungen für den Geschwindigkeits-Bonus, die hier nicht alle berücksichtigt sind.
Daten zum Förderantrag
Antragstellung geplant für das Jahr
Damit sind für den Einkommensbonus die Jahre relevant. Der Geschwindigkeitsbonus für das Jahr beträgt .
Geplante Heizungsanlage
Bonus für individuellen Sanierungsfahrplan
Ergebnis
Die folgende Betrachtung geht davon aus, dass die Gewichtung zwischen Selbstgenutztem und Nicht Selbstgenutztem Wohnraum auf Basis der Flächenanteile erfolgt. Weiterhin wird hier angenommen, dass sich die Deckelung der Förderung (70%) auf jede einzelne Wohneinheit bezieht, auch wenn die Gesamtförderung dann unter 70% liegt.
Der Einkommensbonus für Selbstgenutzte Wohneinheiten wird gegebenenfalls aus Datenschutzgründen direkt bei der KfW zu beantragen sein, um Haushaltseinkommen nicht z.B. der Eigentümergemeinschaft oder der beauftragten Verwaltung offenlegen zu müssen.
Sobald weitere Informationen vorliegen, wird der Rechner aktualisiert. Alle Angaben ohne Gewähr.
Geschätzte Kosten
Details ausgeben für
Selbstgenutzter Teil Haushaltseinkommen bis 40.000 € pro Jahr |
Selbstgenutzter Teil Haushaltseinkommen über 40.000 € pro Jahr |
Nicht Selbstgenutzter Teil | Gewählter Kostenrahmen | Maximal förderfähig | |
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Kosten: | |||||
Förderungsbestandteile (mit Förderquote) |
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Grundförderung Heizungstechnik: | |||||
8.4.3 Effizienzbonus: | |||||
8.4.4 Klimageschwindigkeits-Bonus: | |||||
8.4.5 Einkommens-Bonus: | |||||
8.4.6 Emissionsminderungs-Zuschlag | |||||
iSFP-Bonus: | |||||
Förderung gesamt: | |||||
Kosten nach Förderung: |
Alle Angaben ohne Gewähr!